Was Bedeutet Zb in der Lohnabrechnung: Wie ist Zb in der Lohnbuchhaltung zu verstehen?

(‚) und weicht vom oben beschriebenen Gesamtbeitrag ab (die Beitragsanteile z.B. für Einzelzimmer, Chefarztbehandlung etc. sind hier nicht enthalten). Abzugsbeträge („Abzüge“) können berechnet und einbehalten werden, z.B. Online-Auswertungen, Online-Kassenbuch oder Online-Belegverwaltung. Das Bruttogehalt ist das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt. Es wird empfohlen, den Buchungsbonus in die Abrechnung aufzunehmen.

Preise & Hinweise für die Versicherten

Die Beitragserhebung erfolgt seit dem 01.01.2015 durch eine Koalitionsreform nach den Prinzipien. Seitdem gibt es neben einem für alle Kassen einheitlich geltenden Satz von 14,6 Prozent einen Selbstbehalt. Seit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsfonds am 15. November 2009 haben alle Kassen in der BRD den selben Satz bis zum Stichtag des Jahres 2014 berechnet.

Versicherungsprämie und Steuergeld wurden gesammelt und unter Federführung des Bundesversicherungsamts (BVA) an die gesetzlichen Krankenversicherungen ausbezahlt. Krankenversicherungen, die mit den von der Krankenkasse bereitgestellten Geldern nicht auskommen konnten, könnten von ihren Angehörigen einen weiteren Betrag einfordern. Die Zusatzbeiträge (Liste aller Kassen) werden unmittelbar bei der entsprechenden Krankenkasse einbezahlt.

Aufgrund der Zusatzbeiträge, die seit dem Stichtag des Jahres 2015 von jeder Krankenkasse verlangt werden können, sind die Beitragssätze weiterhin schwanken. Von 2019 an werden auch 50 % des Zusatzbeitrags vom Auftraggeber kofinanziert. Derzeit wird dies neben dem proportionalen Beitrag von 7,3 Prozentpunkten allein von den Mitarbeitern übernommen und ein attraktiver Dienst für die Versicherungsnehmer erbracht.

Der alte Zuschlag wurde von den gesetzlichen Rentenkassen kritisiert. Viele Versicherungsnehmer wechseln nicht nur durch die Vereinnahmung dieses zusätzlichen Beitrags zu anderen Krankenversicherungen, sondern seit 2012 wird der alte zusätzliche Betrag nicht mehr erhoben. Auch der bürokratische Arbeitsaufwand für die Fonds war beträchtlich. Für die Einziehung der Zusatzbeiträge waren die Krankenversicherungen selbst zuständig.

Durch die gesetzliche Änderung des beitragsabhängigen Zusatzbeitrags wurde dieser seit dem Jahr 2015 zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag zur Krankenkasse vom Bruttoverdienst einbehalten. Doch neben dieser Bürokratievereinfachung des Zusatzbeitrags wurden auch die weiteren Bedingungen des Gesetzes kritisiert. Überblick im Tarifdschungel: Vor 2015 mussten zusätzliche Beiträge nicht unbedingt für mehr Nutzen sorgen.

Zum Zeitpunkt der bisherigen Zuzahlung mussten zwei Krankenversicherer gar einen Insolvenzantrag stellen. Die beiden hatten je einen zusätzlichen Beitrag von 15 gesammelt und dadurch mehrere Teilnehmer eingebüßt. Nach Prognosen der Schätzer (PDF) wird der Umsatz der Krankenversicherungen im Jahr 2018 voraussichtlich 222,24 Milliarden Euro erreichen. Im Prinzip geht es den Krankenversicherungen sehr gut.

Die Rückstellungen der 110 offenen Kassen belaufen sich damit auf rund 19 Mrd EUR. Im Jahr 2015 dagegen beliefen sich die Rückstellungen auf 14,5 Mrd. EUR und waren im Vergleich zu 2014 um rund 1 Mrd. EUR zurückgegangen. In den Jahren 2014 und 2013 hat sich die finanzielle Lage der GKV als solide erwiesen und war von Milliardenreserven gekennzeichnet.

Ungeachtet der hohen Finanzreserven der Kassen waren einige Krankenkassenfinanzen beunruhigend. Sechs weitere Krankenversicherungen haben nach der EinfÃ??hrung zu Beginn des Jahres 2012 den bisherigen Zuschlag erhebt. So gibt es seit Ende 2012 keine Krankenversicherung mehr, die den bisherigen Zuschlag einzieht. Manche Krankenversicherer verteilten bis Ende 2014 Prämien an ihre Versicherungsnehmer (PDF), andere nutzen den Erlös zur Verbesserung ihres Leistungsangebots.

Zu den Krankenversicherern mit Beitragszahlungen zählten auch große Ersatzkassen wie die Techniker-Krankenkasse ( „TK“) und vor allem die BKV. Die neue Verordnung über die Barfinanzierung hat jedoch die Prämienzahlung im Jahr 2015 aufgehoben. Die Krankenversicherer konnten vor Jänner 2011 nicht nur pauschal, sondern auch prozentual zusätzliche Beiträge verlangen. Selbst wenn die Abschaffung der Praxisgebühr im Jahr 2014 letztlich zu keinen zusätzlichen Beiträgen geführt hat, erheben die meisten Krankenversicherungen seit 2015 trotz großer gesetzlicher Rücklagen zusätzliche Beiträge.

Die Fonds konnten bis zum Stichtag des Jahresabschlusses 2014 zusätzliche Beiträge als feste Euro-Beträge einfordern. Die Nachschüsse mussten seit dem Stichtag des Inkrafttretens am oder nach dem Tag nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einkommensabhängig eingezogen werden. Der Zusatzbeitrag wurde ab 2015 zusammen mit dem Inkasso des ordentlichen Beitrag gezahlt (für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer über den Lohnabzug).

Ein direkter Wechsel zur Krankenversicherung wie beim bisherigen Zuschlag war nicht mehr nötig! Selbstständige ( „Freiberufler“) mussten den zusätzlichen Betrag zusammen mit dem normalen Betrag abführen. Dies erspart sowohl den Versicherungsnehmern als auch den Krankenversicherungen viel Arbeit. Ehemalige Schwierigkeiten wie verspätete Zahlung und die damit verbundenen Zuschläge (dann drei zusätzliche Beiträge; mind. 20 Euro) gibt es nicht mehr.

Zusätzliche Beitragserinnerungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren und damit zusammenhängende Mehrkosten entfallen sowohl für die Krankenkasse als auch für den Versicherungsnehmer. Derzeit (ab 2018) liegt der mittlere Mehrbeitrag bei 0,1 % und damit unter dem des Jahres 2017. Im Jahr zuvor und bereits 2016 wurde der mittlere Mehrbeitrag auf 1,1 % festgesetzt. Im Jahr 2015 betrug der gesetzliche Durchschnitt der Zusatzbeiträge 0,9%.

Prüfliste für den zusätzlichen Beitrag – Wie soll man darauf antworten? Wer von seiner Krankenversicherung über die Beitragserhebung unterrichtet wurde, muss einige Dinge einkalkulieren. Zuerst muss es eine Mitteilung geben, in der die Krankenversicherung ihre Mitglieder über den zusätzlichen Beitrag unterrichten. Wenn Sie die Mitteilung von Ihrer Krankenversicherung bekommen haben, sollten Sie sie auf Zulässigkeit prüfen. a) Gibt sie hinreichend Aufschluss über das Recht der Krankenversicherung auf Sonderkündigung?

c ) Ist der zusätzliche Beitrag und seine Summe in der Statuten der Versicherung festgelegt? Der Gesellschaftsvertrag ist in der Regel auf der Website der Krankenversicherungen abrufbar. Die anderen Fonds dürfen keinen oder einen wesentlich geringeren Beitrag einfordern. Obwohl es in der GKV eine feste Leistungsliste gibt, gewähren viele Versicherer Vorzugsleistungen. Selbst wenn der Vertrag gekündigt wird, sind die zusätzlichen Beiträge schuld.

Jeder, der im Jänner absagt, kann am kommenden Tag dem neuen Fonds beitreten. b) Gibt es einen optionalen Tarif? Wann ist der zusätzliche Beitrag zum ersten Mal zu entrichten? Die Zuzahlung wird mit dem ordentlichen Krankenversicherungsbeitrag erhoben und als ein einziger Teilbetrag einbehalten. Die Krankenversicherung kann jedoch ein Erinnerungsverfahren gegen ausfallende Versicherte anstoßen.

Ab 2011 können die Krankenversicherungen auch Verspätungsgebühren erheben. Vom Bruttolohn werden seit dem 01.01.2015 zusätzliche Beiträge einbehalten. Es gibt keine Überweisungs- oder Abbuchungsermächtigung wie bei der bisherigen Zuzahlung, die bis Ende 2012 gültig war. Bereits mit dem in Kraft treten des Finanzierungs- und Gütegesetzes im Jänner 2015 hat der zusätzliche Beitrag der Krankenversicherung zunächst jedes Mitglied zur Beitragszahlung verpflichtet.

Von der Beitragspflicht waren nur wenige Gruppen ausgenommen. Manche Personenkreise sind nicht formell freigestellt, aber der zusätzliche Betrag wird von Dritten übernommen. Die ALG -II-Empfänger unterliegen nicht dem zusätzlichen Betrag des entsprechenden Fonds, sondern dem „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“, der jedes Jahr umdefiniert wird. Der Durchschnittsbeitrag ist auch dann zu entrichten, wenn der Fonds keinen oder einen geringeren zusätzlichen Betrag aufbringt.

Gehören Sie keiner dieser Gruppen an und sind nicht in der kostenlosen Hausratversicherung mitversichert? Der Bundesfreiwilligendienst ist in der Regel vom zusätzlichen Beitrag ausgenommen, da die Beitragszahlungen von Dritten geleistet werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung im Jahr 2015 betraf die Freistellung sowohl die in der Familie versicherten als auch die selbstversicherten Menschen.

Der Betrag korrespondiert mit dem durchschnittlich 1,1%igen Mehrbeitrag aller Krankenversicherungen, der alljährlich im Laufe des Herbstes revidiert wird. wurden und werden vom Mehrbeitrag ausgeschlossen, da sie keine eigenen Beitragszahlungen leisten. Möglich wurde dies bereits mit der Inkraftsetzung des Finanzierungs- und Qualitätsgesetzes im Jänner 2015 für folgende Personengruppen: Wer zusätzlich zum oben beschriebenen Stand ein Nebenerwerbseinkommen erhält, muss die zusätzlichen Beitragszahlungen allein leisten.

Ab Jänner 2015 wird nicht mehr zwischen Arbeitslosenunterstützung I (Alg I) und Arbeitslosenunterstützung II (Alg II, Hartz IV) differenziert. Derjenige, der seit 2015 den Zuschlag erhält und selbstständig Versicherter ist, muss den Zuschlag nicht mehr aufbringen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Krankenversicherungen mit Angehörigen verschiedener Einkommensstrukturen erfolgt ein kompletter Lohnausgleich in Bezug auf die Mehrbeiträge.

Wenn Sie einen Anrecht auf Hartz IV (Alg II) haben, sind Sie seit Jänner 2015 auch von der Zuzahlung oder der Zahlung durch den Leistungserbringer in Form des mittleren Zuzahlungsbetrages befreit. Zudem müssen die ALG-II-Empfänger die im Altsystem vorgesehene Differenz nicht mehr bezahlen.

Der finanziellen Mehrbelastung der Kassen wird durch einen vollen Lohnausgleich der Kassen entgegengewirkt. Manche Krankenversicherungen haben eine solche Zahlungsverpflichtung bis Ende 2012 vorgesehen, andere nicht. Für Hartz IV-Empfänger war daher ein Einblick in die Statuten der eigenen Krankenversicherung unerlässlich – ist aber allgemein und immer auch heute noch für alle Versicherten zu empfehlen.

Zusätzlichen Beitrag ablehnen – Was tun bei einer Zahlungserinnerung oder Verpfändung? Bis Ende 2012 haben einige der gesetzlichen Krankenversicherungen zusätzliche Beiträge verlangt. Lediglich einige wenige Gruppen waren davon ausgenommen. Hartz IV-Empfänger wurden ebenfalls nicht grundlegend von der Zahlungsverpflichtung auszunehmen. Durch die neue Regelung seit Jänner 2015 werden Zahlungsausfälle nun durch eine automatisierte Belastung der Bruttoeinnahmen ausgeglichen.

Verbraucherschutzzentralen in den Bundesländern beraten und beraten, dass die offenen Beträge so rasch wie möglich an die jeweiligen Krankenkassen gezahlt werden sollten. Die neue, ab sofort geltende Regelung zur Bargeldfinanzierung verhindert Zahlungsausfälle, soweit ein zusätzlicher Beitrag in Zukunft erfolgsabhängig ist. Die gesetzlich Versicherten, die den zusätzlichen Beitrag nicht fristgerecht gezahlt haben, mussten mit schweren Sanktionen rechnen. 2.

Hat ein juristisches Vorstandsmitglied die zusätzlichen Beiträge für einen Zeitraum von sechs Monaten nicht gezahlt, musste er einen Verzugszuschlag von drei zusätzlichen Beiträgen und mind. 20 EUR zahlen. Infolgedessen erhalten die betroffenen Versicherten keine finanziellen Zuwendungen mehr, wenn ihre Krankenversicherung einen zusätzlichen Beitrag erhebt. Beispielsweise sollten bis zu 30 % der Versicherten einiger Kassen nach der Umstellung migriert sein.

Prinzipiell könnte jeder Versicherungsnehmer Einwände gegen die Krankenversicherung und den zusätzlichen Beitrag haben. Einzelne Krankenversicherungen, darunter die DAK (Deutsche Angestellten-Krankenkasse) und die inzwischen stillgelegte BKK, haben hervorragende Zusatzleistungen zugesagt. Nur wenige Gruppen waren von dem zusätzlichen Beitrag ausgenommen. Wenn Sie trotz Mahnwesen und Ausfallzuschlägen die notwendigen Leistungen nicht über einen langen Zeitabschnitt an Ihre Krankenversicherung überwiesen haben, sollten Sie schnellstmöglich tätig werden.

Hat ein Versicherter über einen größeren Zeitabschnitt nicht gezahlt, hat die Krankenversicherung das Recht, die Angaben der betreffenden Versicherten an die zuständige Hauptzollstelle weiterzugeben. Vollstreckungsstelle der gesetzlichen Krankenversicherung für ausstehende Einlagen, die auch den Ergänzungsbeitrag einschließt, ist nicht der Vogt, sondern nach § 66 Abs. 1 S. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch X (SGB X) und 4 b Verwaltungs-vollstreckungsgesetz (VwVG) die Hauptzollstelle am Sitz des Einlagepflichtigen.

Im Allgemeinen ist es ratsam, die Anforderungen nicht zu vernachlässigen, sondern sich an Ihre Krankenversicherung zu wenden. Das muss im Einzelnen mit der Krankenversicherung vereinbart werden. Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts können Versicherte einer GKV, die dort seit 18 Monaten sozialversichert sind, ihre Krankenversicherung zum Ende des übernächsten Monats auflösen.

Die Sozialleistungen haben seit 2015 eine andere Ausgestaltung. wenn der festgesetzte Durchschnittszuschlag die Beitragsbemessungsgrenze von zwei Prozentpunkten des beitragspflichtigen Entgelts übersteigt. Die alten Sozialabgaben ab 2011 waren notwendig, da zusätzliche Beiträge auf pauschaler und einkommensunabhängiger Basis eingezogen werden konnten. Diese Entschädigung wurde im Jahr 2015 aufgehoben. Seit 2015 erfolgt eine neue Vergütung innerhalb der entsprechenden Krankenkassen, da die zusätzlichen Beiträge erfolgsabhängig sind.

Die Versicherten haben seit 2011 auch Ansprüche auf Sozialleistungen, deren Krankenkassen keine zusätzlichen Beiträge erhoben haben. Begründung: Als Grundlage für die Berechnung wurde der durchschnittliche zusätzliche Beitrag herangezogen. Die bisher praktizierte Art des sozialen Ausgleichs entfällt mit der Schaffung eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrages im Jahr 2015, der dann in den gesetzlich vorgeschriebenen Fonds umgesetzt wird und damit auch zu einem Abbau der Bürokratie führt.

Den durchschnittlichen Mehrbeitrag hat das Bundesministerium für Gesundheit im Konsens mit dem Bundesministerium der Finanzen als festen Euro-Betrag festsetz. Die so genannte Lastgrenze lag bei zwei Prozentpunkten des sozialversicherungspflichtigen Einkünfte. Der Sozialausgleich wurde durch die Reduzierung des Arbeitnehmerbeitrags zur Krankenversicherung erstattet. Arbeitnehmer sollten die computergestützte Lohn- und Gehaltsabrechnung nutzen, Rentenempfänger die Rentenversicherungssysteme.

wenn die entsprechende Lastgrenze des mittleren Zusatzbeitrages durchbrochen wurde. Nein. Die privaten Krankenversicherungen erhalten keine Mittel von der Kasse und sind daher nicht beitragsberechtigt. Wird der Krankenversicherungsbeitrag inkl. Zuschlag nicht gezahlt, wird in der Regel ein Mahnwesen angestoßen, später dann auch die Verpfändung. Jeder Krankenversicherer ist dazu angehalten, einen zusätzlichen Beitrag in seine Statuten miteinzubeziehen.

Das Statut kann entweder in den Geschäftsräumen der Kasse oder auf der entsprechenden Website einsehen werden. Unter anderem hat das GKV-OrgWG zum Jahresbeginn 2010 die Insolvenzkapazität aller Kassen durchgesetzt. In extremen Fällen muss eine Versicherung, die ihre gesamten Ausgaben nicht mit den Geldern der Kasse und den zusätzlichen Beiträgen ihrer Versicherten abdecken kann, in Konkurs gehen.

Durch die alte Verordnung über den zusätzlichen Beitrag wurden gewisse Gruppen von Personen von einem zusätzlichen Beitrag auszunehmen. Durch die neue Verordnung zum 31. Dezember 2015 werden sich auch in diesem Bereich Veränderungen ergeben. Es gibt keine Ausnahme vom zusätzlichen Beitrag, sondern eine Annahme des Dienstleisters: Gegen jede Verwaltungsmaßnahme einer öffentlich-rechtlichen Anstalt kann prinzipiell Beschwerde einlegt werden.

Mit dem zusätzlichen Beitrag soll lediglich die Kluft zwischen den aus dem Fonds bereitgestellten Geldern und den gesamten Ausgaben der betreffenden Krankenversicherung geschlossen werden, damit deren ökonomische Solidität gewahrt oder wieder hergestellt werden kann. Im Hinblick auf den Verdrängungswettbewerb unter den Krankenversicherungen wirken sich die Einführung eines Zusatzbeitrags bzw. dessen Betrag nachteilig aus.

Daher kann davon ausgegangen werden, dass die betreffende Krankenversicherung den zusätzlichen Beitrag abzieht oder mindestens reduziert, sobald sie wieder mit den ihr von der Kasse zugeteilten Geldern auskommen wird. Bei dem durchschnittlichen Mehrbeitrag handelt es sich um eine offizielle, theoretisch ermittelte Zahl, die für die Ermittlung des Sozialschutzes vonnöten ist. Basis dafür ist die konjunkturelle Lage der Krankenkassen.

Die daraus resultierenden finanziellen Anforderungen, die nicht durch Beiträge und Steuervergünstigungen abgedeckt sind, werden letztlich durch den mittleren zusätzlichen Beitrag dargestellt. Der Freiwilligendienst des Bundes ist in der Regel von dem zusätzlichen Beitrag ausgenommen.

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