Kosten Handelsregistereintrag Gmbh: Preise Handelsregistereintrag GmbH
Die Kosten betragen ca. E. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sprung zu Welche Kosten sind zu erwarten? über juristische Personen, d.h. Unternehmen wie die GmbH, die GmbH & Co. („OHG“); die Kommanditgesellschaft (KG); dazu gehört auch die GmbH & Co. Abschnitt A des Handelsregisters enthält:.
GmbH, Gründungsaufwand | Finance Office Professional | Finanzen
Praxisleitfaden: „Das passende Konto“ Praxisleitfaden: „Das passende Konto“ Wie man das passende einrichtet! Wenn in der Gesellschaftssatzung die Kosten der Gründung unter Festlegung eines Höchstbetrages angegeben sind und die Verpflichtung der GmbH zur Übernahme der Kosten gemäß der Gesellschaftssatzung beschlossen wurde, kann die GmbH diese Kosten als Betriebskosten einbehalten. Bebucht wird das entsprechende Spesenkonto, z.B. das Kostenkonto „Rechts- und Beratungskosten“ 4950 (SKR 03) oder 6825 (SKR 04).
Der in der Abrechnung separat ausgewiesene Mehrwertsteuerbetrag wird auf das Depot „Abzugsfähige Mehrwertsteuer 19 %“ 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04) gebucht. Der Gegenposten wird auf das Bankkonto 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04) gebucht. Der Preis für die Eintragung ins Handelsregister beträgt 120 Euro. Die GmbH trägt laut Gesellschaftsvertrag die Kosten der Gründung bis zu einem Betrag von maximal 2.000 Euro.
Konsequenz: Da die Kostenübernahmepflicht der GmbH in der Gesellschaftssatzung unter Festlegung eines Höchstbetrages festgelegt ist und die Gründungsgebühren den Maximalbetrag nicht übersteigen, kann die M + K – Bau-GmbH die Gründungsgebühren als Betriebskosten abrechnen. Es sind folgende Gründungsaufwendungen angefallen: Reservierungsvorschlag: Zunächst werden die Kosten des unterzeichnenden notariellen Vertreters als Gründungsgebühr in Rechnung gestellt.
Zudem entstehen durch die Handelsregistereintragung Kosten für die Registrierung. Die Gründungsgebühren beinhalten auch das Honorar eines steuerlichen Beraters oder Abschlussprüfers. Das Honorar für Notariat und Grundbuchgericht beträgt ca. 400 EUR für eine Ein-Mann-GmbH mit einem Mindeststammkapital.
Handelsregistereintrag – Industrie- und Handelskammer Hamburg
Was ist das Firmenbuch? Ein Firmenbuch ist ein Register, das die eingetragenen Gewerbetreibenden in einem gewissen geographischen Gebiet im Sinne des Registergerichtes einträgt. Die Handelsregisterführung durch die Handelsregistergerichte der Amtsgerichte erfolgt seit dem 1. Jänner 2007 ausschliesslich in EDV. Die Bezeichnung „elektronisches Handelsregister“ bezieht sich daher nicht auf ein anderes Register, sondern ist lediglich ein Indiz für die Umwandlung von Papierregistern in elektronische Verfahren.
Die Handelskartei ist ein öffentlich zugängliches Register der relevanten Händler. Der Gewerbetreibende ist dazu angehalten, sein Unternehmen und den Standort seiner Betriebsstätte in das örtliche Firmenbuch einzutragen. Da das Firmenbuch öffentlich bekannt ist, können Sie sich auf die Korrektheit der darin gemachten Angaben verlassen. Auch das Firmenbuch schützt die Gesellschaft.
Jedes neue Unternehmen muss sich von den bereits am gleichen Standort oder in der gleichen Kommune existierenden Unternehmen abheben. Einsicht in die örtlichen Registergerichte ist kostenlos. Andernfalls werden Kosten in Hoehe von 4,50 EUR berechnet. Wollen Sie sich über die Handelsregistereintragung rasch und unkompliziert auskennen?
Sehen Sie sich unseren Erklärungsfilm zum aktuellen Stand an und finden Sie heraus, wie Ihnen die Hamburger Industrie- und Handelskammer weiterhelfen kann. hier. nirgends. Ähnlich wie das Kataster ist auch das Firmenbuch öffentlich bekannt. Wer muss und wer kann sich ehrenamtlich in das Firmenbuch einschreiben?
Händler i. S. d. . 1HGB ist jeder, der ein Gewerbe unterhält. Dagegen ist ein Handelsunternehmen jedes Wirtschaftsunternehmen, es sei denn, die Unternehmensart oder der Unternehmensumfang verlangt nicht die Gründung eines Handelsunternehmens. Ist ein gewerblicher Betrieb notwendig, sind Sie als Eigentümer (ob es Ihnen gefällt oder nicht) bereits gesetzlich verpflichtet.
Es gelten daher die Vorschriften des HGB und die Eintragungen im Firmenbuch haben nur deklaratorischen (= bestätigenden) Effekt. Anmerkung: Auch wenn eine Gesellschaft keinen kaufmännischen Betrieb benötigt, kann sie auf freiwilliger Basis einen Handelsregistereintrag erwirken. Wenn Sie von dieser Möglichkeit der freien Handelseintragung profitieren, erwerben Sie mit dieser konstituierenden Angabe den Status eines Kaufmanns.
Daher gelten die handelsrechtlichen Vorschriften des HGB erst ab dem Moment ihrer Einbuchung. Ein freiberuflicher Einsatz kann nicht registriert werden. Wird eine Einzelfirma willentlich in das Firmenbuch aufgenommen, wird der Handelsstatus zum Eintragungszeitpunkt festgestellt. Der Unterschied zwischen einem Händler und einem Nicht-Kaufmann besteht vor allem in der Klassifizierung von Kleinhändlern als e. K. oder e.Kfr. Hinweis: sind Handelsunternehmen und damit Händler, gleichgültig, ob die Firma ein Kleinunternehmen oder einen Handelsbetrieb ( „Form Merchant“) unterhält.
Der meldepflichtige Sachverhalt ist im HGB, Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaften aufgeführt. Damit sind die am Geschäftsverkehr Beteiligte gesetzlich verpflichtet, diese Sachverhalte zu registrieren. Namen des Eigentümers oder der persönlichen haftbaren Gesellschaftern einer Handelsgesellschaft, Inhaberwechsel, Höhe der Kommanditbeteiligung, Gewährung und Löschung der Zeichnungsberechtigten, Firmenauflösung und Ablauf des Firmennamens.
Abschnitt C umfasst die Kapitalgesellschaft, die KG, die Gesellschaft auf Aktienbasis, die GmbH und die Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit. 2. Die Handelsregisterabteilung A informiert über die Firmenbezeichnung, die Gesellschaftsform und den Gesellschaftszweck, den Sitz der GmbH, das Aktienkapital der GmbH oder das Aktienkapital der AG, Prokura, Insolvenzeröffnung, Streichung der GmbH.
Vor allem bei einer freiwilligen Eintragung in das Handelsregister ergibt sich die Fragestellung nach den Vor- und Nachteilen oder den damit verbundenen gesetzlichen Abänderungen. Die Eintragung in das Handelsregister bringt eine Vielzahl von Vergünstigungen und Pflichten für den Händler oder für ein Handelsunternehmen mit sich. Wodurch unterscheiden sich die Händler? Nachfolgend ein Ausschnitt dessen, was Händler von Nicht-Kaufleuten unterscheidet:
Das Recht, ein Geschäft zu leiten, haben nur Händler. Mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist die Gesellschaft im Registrierungsbezirk gegen gleichnamige oder ähnliche Firmen abgesichert. Zu beachten ist, dass die Eintragung im Handelsregister zunächst nur eine regional schützende Wirkung hat und ggf. ein weiterer Markenschutz der Gesellschaft Sinn machen kann. Unregistrierte Firmen können nur einen originellen Namen tragen.
Der Handel kann veräußert, geerbt und vermietet werden, so dass der Werterhalt eines namhaften Betriebes gesichert ist. Der Eintrag einer kleinen Handelsgesellschaft in das Firmenbuch schafft den Status eines Kaufmanns und gleichzeitig gilt das HGB, das Sonderregelungen für Händler vorgibt. Der Handelsregistereintrag vermittelt den Vertragsparteien einen ersten Einblick in die Firmen, nicht aber in deren Kreditwürdigkeit und Zuverlässigkeit.
Bei der Anmeldung wird äußerlich deutlich, dass sich der Gewerbetreibende den Handelsbestimmungen und Gepflogenheiten beugt. Bei vielen Wirtschaftsunternehmen, Kreditinstituten oder ausländischen Vertragspartnern ist für die Zulassung von Geschäftsbeziehungen die Registrierung des Geschäftpartners im Firmenbuch erforderlich. Der Eintrag – und damit auch die Existenzberechtigung der Gesellschaft – kann lediglich durch einen Auszug aus dem Firmenbuch nachvollzogen werden.
Gewerbetreibende können unter ihrer Gesellschaft verklagen und verklagen, im Firmenbuch registrierte Gewerbetreibende können Prokura ausstellen. Nur wer als Einzelunternehmer, Komplementär einer Gesellschaft, Geschäftsführender Direktor einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Vorstandsmitglied einer anderen Rechtsperson oder als Handlungsbevollmächtigter im Firmenbuch registriert ist oder war, kann kaufmännischer Richter werden.
Händler müssen Geschäftsbücher erstellen, Bilanz und Inventar erstellen und Lagerzeiten einhalten. Der Eintrag in das Firmenbuch hat Werbewirkung. Das heißt, dass im Firmenbuch eingetragener Sachverhalt als bekannt gilt und (noch) nicht im Firmenbuch eingetragener Sachverhalt gegenüber Dritten keine Einwirkung hat. Gewerbetreibende, die im Firmenbuch registriert sind, können sich nicht mehr auf diverse Formerfordernisse verlassen; z.B. sind sie an eine mündliche Garantie verpflichtet.
Bei Geschäftsbriefen muss z.B. immer der komplette Firmenname, Firmensitz und Firmenbuchnummer genannt werden. Mit dem Eintrag in das Firmenbuch ändert sich der Basisbeitrag zur AHK. Ausschließlich Händler können unter sich einen vom rechtlichen Geltungsbereich abweichenden Gerichtstand festlegen. Welche Kosten sind zu erwarten?
Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Kosten nicht unbedingt der Honorarordnung unterworfen sind, sondern verhandelt werden können und daher vorab abgeklärt werden sollten. Für die Errichtung einer GmbH oder einer UG (Haftungsbeschränkung) sind Ermäßigungen der Notarkosten möglich. Das Honorar des Firmenbuchverfahrens hängt jedoch wesentlich von zwei Aspekten ab: zum einen von der Wahl der Gesellschaftsform (Einzelunternehmer, GmbH, etc.) und zum anderen von der Form (Anzahl der Partner, Form und Betrag des Grundkapitals, Mustervertrag oder Einzelvertrag usw.).
Wie funktioniert das Handelsregistereintragungsverfahren? Der Antrag auf Eintrag in das Firmenbuch sowie die Unterschrift von Signaturen, die zur Hinterlegung beim Amtsgericht bestimmt sind, müssen vor der Hinterlegung im Firmenbuch von einem notariellen Beglaubiger bestätigt werden. Wenn sich die eintragungsrelevanten Sachverhalte ändern, muss dies ebenfalls im Firmenbuch eingetragen werden, um sicherzustellen, dass die Angaben stets aktuell sind.
Hinweis auf Adressbuchbetrug nach Handelsregistereintrag! Unglücklicherweise machen sich auch zweifelhafte Adressenverlage die veröffentlichten Daten zunutze und senden „Informationen“ oder „Anfragen“ zur Aufnahme in Firmenverzeichnisse, Handelsregister, Geschäftsakten oder dergleichen. Gleichzeitig erweckt man den Anschein, dass der Sender eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist oder dass Dienstleistungen kostenlos sind. Überprüfen Sie die Korrespondenz nach Ihrer Handelsregistereintragung Ihrer Firma oder Ihrer Einträge sorgfältig und kontaktieren Sie uns bei Unkenntnis.
Zu jeder gewerblichen Betätigung muss neben der Eintragung im Handelsregister eine zusätzliche Gewerbeberechtigung angemeldet werden. Jeder Aktionär muss eine Gewerbeanmeldung bei der GmbH anfordern, der geschäftsführende Direktor ist zur Eintragung des Betriebes bei der GmbH verpflichtend. ý Ermöglicht dem Gewerbetreibenden auch die Verwendung eines Handelsnamens oder eines Phantasienamens (z.B. der Marke STRATEC EDV-Handel e.Kfm).
Sie muss im Firmenbuch registriert sein. Das ist besonders im Umgang mit Auslandsgesellschaften von Bedeutung, die den Abschluss von Verträgen oft von der Eintragung in das Firmenbuch abhängen. Oftmals fragen sie aber auch vor der Kreditgewährung nach der Eintragung ins Firmenbuch. Kommerzielle Transaktionen sind solche, die der Händler in oder für den Geschäftsbetrieb durchführt.
Im HGB sind hierzu besondere Vorschriften vorgesehen, die an die Bedürfnisse des Handels angepaßt sind und daher von den Vorschriften des BGB abweichen. Sofern es sich um ein gegenseitiges Geschäft handelt, handelt es sich um einen Kaufvertrag zwischen zwei Händlern. Im Gegensatz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine Minderung einer unverhältnismäßigen Vertragsstrafe für den Unternehmer auszuschließen (§ 348 HGB).
Verschweigt ein Unternehmer dagegen einen Auftrag, der sich an eine Agentur im Sinne seines Handels richtet, so ist dies als Anerkennung anzusehen (§ 362 Abs. 1 HGB). Wenn Sie als Händler mit einem Vertragspartner über Vertragsbedingungen verbal oder fernmündlich ausgehandelt haben und der Vertragspartner Ihnen die Zustimmung nachträglich schriftlich erteilt, müssen Sie dem Schreiben der Bestätigung hiermit explizit widersprechen, wenn es nicht dem Vertragsinhalt Ihrer Verträge widerspricht.
Ein Vergütungsanspruch kann auch ohne besondere Vereinbarungen erhoben werden (§ 354 Abs. 1 HGB). Im Falle eines gegenseitigen Handelsgeschäfts kann ein Unternehmer unverzüglich Verzugszinsen in Hoehe von 5 Prozent fordern (§§ 353, 252 HGB). Diese Schutzvorkehrungen gegen übereilte Deklarationen gelten nicht für den Händler.
Im Geschäftsverkehr erfordert das Recht eine gegenüber dem üblichen Standard gesteigerte Fürsorgepflicht, die es als „Sorgfalt eines umsichtigen Unternehmers“ bezeichnet. Im Falle des gegenseitigen Geschäftsverkehrs ist die Abtretungsverbotsvereinbarung ungültig (§ 354a HGB). Das hat für den Händler den Vorzug, dass er seine Forderungen als Sicherheiten für Darlehen auch unter Ausschluss des Vertrages – z.B. in den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Geschäftspartners – abtritt.
Ein Kontokorrentverhältnis kann nur der Händler abschließen (§ 355 HGB). Akzeptiert ein Besteller die bestellten Waren nicht, hat der Unternehmer weitere Rechte als ein dem BGB unterliegender Nichtkäufer. Die Einlagerung der Waren durch den Händler kann auf Kosten und Risiko des Bestellers erfolgen oder nach Vorankündigung ( “ 373 HGB“) erfolgen.
Im Falle eines gegenseitigen kaufmännischen Kaufs besteht für den Besteller eine strenge Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§§ 377 ff. HGB). Als Unternehmer ist er zur unverzüglichen Prüfung der Waren und zur Anzeige von Mängeln oder Falschlieferungen gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet. 3. Bei sorgfältiger Prüfung nach Lieferung der Waren erkennbare Fehler werden als offensichtlich eingestuft.
Durch die Handelsregistereintragung soll für Übersichtlichkeit bei Rechtsverhältnissen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften gesorgt werden. Dritten steht es daher generell frei, sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Firmenbuchs zu berufen (z.B. müssen Dritte die registrierten Fakten auch gegen sich selbst akzeptieren). Die Handelsregistereintragungen für die eigene Firma immer aktuell aufrechterhalten.
Nach einer Änderung ist zu prüfen, ob der Handelsregistereintrag und die lokalen Tageszeitungen korrekt veröffentlicht wurden. Prokura kann nur von Kaufleuten erteilt werden (§ 48 HGB). Dem Bevollmächtigten wird damit eine sehr umfassende und nahezu unbegrenzte Handlungsvollmacht erteilt, um den Handel mit Dritten zu erleichtern. Durch die Prokura wird der Abschluß von Transaktionen aller Arten, die mit dem Handel verbunden sind, genehmigt.
Aufgrund ihrer weit reichenden Bedeutsamkeit soll die Prokura in das Firmenbuch eingetragen werden. Der Unternehmer darf eine dem Bevollmächtigten innerhalb der Gesellschaft gewährte Vollmacht nur einschränken. Das HGB erlaubt dem Unternehmer neben der Prokura auch die Erteilung einer Vollmacht (§ 54 HGB). Vollmacht zur Führung des Gesamtgewerbes (Generalvollmacht). Vollmacht zur Ausübung von Einzel- oder gar Einzelgeschäften (Sondervollmacht).
Er ist verpflichtet, über alle Geschäftsvorgänge und die Lage des Unternehmens nachvollziehbar Buch zu führen. Es muss möglich sein, den Ursprung und die Abrechnung von Geschäftsvorfällen zu verfolgen, einschließlich der Verpflichtung, alle Geschäftsbriefe in Kopie vorzuhalten. Er ist verpflichtet, Geschäftsbücher, Vorräte und Jahresabschluss für einen Zeitraum von 10 Jahren und Geschäftsbriefe für einen Zeitraum von 6 Jahren zu führen.
Durch die Handelsregistereintragung soll für Übersichtlichkeit bei Rechtsverhältnissen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften gesorgt werden. Dritten steht es daher generell frei, sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Firmenbuchs zu berufen, soweit es sich um meldepflichtige Sachverhalte handelt (z.B. Gewährung und Aufhebung der Prokura, Aufhebung der Prokura, Auflösung eines Unternehmens, Aktionäre, Vertretungsbefugnis der Aktionäre, Betriebsübergang). Andererseits müssen auch Dritte die gegen sie gerichteten Fakten akzeptieren.
Rechtsgeschäfte können sich darauf stützen, dass nicht registrierte Sachverhalte nicht durchgesetzt werden. Ein Unternehmer kann sich daher z.B. nicht auf das Auslaufen einer Vollmacht, den Entzug der Vertretungsbefugnis eines Aktionärs oder einen Betriebsübergang gegenüber einem Handelspartner berufen, wenn der entsprechende Sachverhalt nicht im Firmenbuch vermerkt und veröffentlicht worden ist.
Wurde ein Fakt eingegeben und veröffentlicht, kann sich der Händler nach 15 Tagen darauf beziehen. So kann er sich beispielsweise auf den Wegfall einer Vollmacht beziehen, auch wenn der Handelspartner das Firmenbuch nicht geprüft hat und daher keine Einsicht hatte. Die Handelsregistereintragungen für die eigene Firma immer auf dem aktuellen Stand haben.
Nach einer Änderung ist zu prüfen, ob der Handelsregistereintrag und die lokalen Tageszeitungen korrekt veröffentlicht wurden. Der Geschäftsführer einer GmbH ist seit in Kraft getretenem Handelsrechtsreformgesetz im Juni 1998 verpflichtet, dem Registergericht jede Änderung der Personen der Anteilseigner oder des Ausmaßes ihrer Mitwirkung anzuzeigen. 40 Abs. 1 Gmbh schreibt vor, dass eine unterzeichnete Gesellschafterliste, aus der Nachname, Geburts- und Wohnsitzname sowie die eingezahlten Kapitaleinlagen zu entnehmen sind, bei entsprechenden Änderungen beim Firmenbuch eingereicht werden müssen.
Die GmbH und ihre Geschäftsführung sollten jedoch ausschließlich in ihrem eigenen Interesse daran arbeiten, dass das Firmenbuchgericht über aktualisierte Aktionärslisten verfügt. Dies ist eine Solidarhaftung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Nichtkaufmann von der Abgabe an die Wirtschaftskammer auszunehmen ist. Sie müssen jedoch mit der Handelsregistereintragung einen Basisbeitrag an die IHK abführen.
Manche Verbraucherschutzbestimmungen finden keine Anwendung auf Händler. Damit ist der Händler weniger abgesichert als der Privatkunde. Händler können einen Gerichtsstand vereinbaren, der auch in den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen Ihrer Partner festgelegt sein kann. Ein in das Firmenbuch eingetragenes Unternehmen endet nicht durch Todesfall oder nur zeitweilige Schließung.
Informieren Sie sich hier, was Sie tun müssen, um Ihr Unternehmen aus dem Firmenbuch zu löschen: