Gehaltsabrechnung nur noch Online: Abrechnung nur online

Lohnzettel werden demnächst nur noch elektronisch übermittelt. Ansonsten werden die gedruckten Abrechnungen nur noch gespeichert und es passiert nichts mehr mit ihnen. „Die“ papierlose Online Postbox“ erfüllt die genannten gesetzlichen Anforderungen. auf eine Online-Plattform, wo sie sich dann jedes Konto herunterladen kann. Der Zugriff auf die Protokolldatei muss noch kontrolliert werden.

Anwaltliche Pauschale

Lohn- und Gehaltsabrechnung NUR in EDV? Hallo, ich habe eine Anfrage zur Gehaltsabrechnung. Die Rechnung will mein Auftraggeber nicht mehr in Papierform anlegen, sondern über ein sicheres und individuelles Passwort zugängliches Webportal als pdf-Datei bereitstellen. Es ist mir bekannt, dass der Mitarbeiter im Voraus seine Einwilligung erteilen muss.

Mein Standpunkt ist einfach die Grundsatzfrage. Ist das allein (ggf. gemeinsam mit dem BR) möglich oder gibt es eine Rechtsgrundlage für die Gestaltung des Kontos? Alles ist und soll richtig sein; die in 108 GWO vorgeschriebene Gestalt ist und bleibt beibehalten.

„“ Haben Sie neben Ihrer Tätigkeit auch mit rechtlichen Fragestellungen zu tun? „Ich habe keine Regelung, dass Gehaltsabrechnungen nur in gedruckter Form auszustellen sind.“ „Ich wollte die selbe Anfrage machen, aber ich habe die Antwort, die ich bisher gegeben habe, etwas dürftig gefunden. Bisher habe ich jede Rechnung auf einem Blatt Papier bekommen und zu hause aufbewahrt.

Deshalb stellt sich die folgende Frage: Sollte ich als Angestellter meine Lohnzettel vollständig auf einem Blatt halten oder nicht mehr benötigen? Wenn ich den Lohnzettel ausdrucke, ist es nicht angebracht, dies im Unternehmen zu tun. Aufgabe 3: Habe ich uneingeschränkten Zugang zum Internetportal, so dass ich in 10, 30, oder mehr Jahren auf meine Dateien zugreifen kann?

4. Frage: Hat der BR hier kein Einfluß? „In Deutschland ist jeder industrielle Unternehmer nach 108 des Gewerbegesetzes (GewO) dazu angehalten, dem Mitarbeiter eine verständliche Darstellung der Vergütungszusammensetzung in schriftlicher bzw. schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen. Eine Vergleichspflicht besteht nicht, wenn sich die Informationen seit der letztmaligen ordentlichen Abwicklung nicht verändert haben.

Lohn, gesetzliche Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) und der ausgezahlte Betrag müssen nach § 107 GE in EUR berechnet und ausgewiesen werden. Zitat: Fragestellung 1: Sie müssen nicht, aber Sie sollten jegliche Benachteiligung verhindern. Im Idealfall sollte das Konto in der Art geführt werden, in der es eingegangen ist. Zitat: Question 2: Sie müssen nicht, aber Sie sollten es abspeichern.

Zitat: 3. Frage: Der Auftraggeber kann die Fragen konsequenter als in einem Diskussionsforum ausformulieren. Der Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, seine Dokumente entsprechend zu speichern. Warnung, Entlassung, Urlaub, Datensicherheit und mehr – die gängigsten Fragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern / Beschäftigungsrecht findet man oft während der Schul- oder Universitätszeit.

Categories
Lohnabrechnung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert