Eür Software: Eür-Software
Die wenigsten Freiberufler und Freiberufler sind Profis im Bereich der Softwareanwendungen, daher sollte die EÜR-Software so selbsterklärend wie möglich sein. Mit der EÜR-Software orgaMAX kann die Berechnung der Überschüsse (kurz EÜR) im Handumdrehen durchgeführt werden. Suchen Sie eine Software oder ein Programm für Ihre Gewinn- und Verlustrechnung (EÜR)? EÜR-Software erleichtert das Leben von Freiberuflern. Fast jede Buchhaltungssoftware erstellt auf Basis der Buchungen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
EÜR Software
Wie ist die EÜR und wer kann seinen Profit nach der EÜR bestimmen? Im Unterschied zu anderen Methoden der Gewinnermittlung ist die Ertragsüberschussrechnung (EÜR) eine verhältnismäßig simple Bilanz. Lediglich Firmen, die nicht zur Führung einer Doppelbuchhaltung angehalten werden, dürfen ihre Gewinne nach den Vorschriften der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) berechnen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie: Ein Betrieb ohne Handelsregistereintragung hat einen maximalen Jahresumsatz von 600.000 EUR und einen maximalen Jahresgewinn von 60.000 EUR.
Der Einzelunternehmer mit Handelsregistereintrag in 2 aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren erzielt einen maximalen Jahresumsatz von EUR 600.000 und einen maximalen Jahresüberschuss von EUR 60.000. Sie können dann Ihren Profit immer nach den Vorschriften der Erlösüberschussberechnung berechnen, egal ob es sich um Umsätze oder Gewinne handelt. Sie sind freiberuflich tätig, wenn Sie in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Literatur, Lehre oder Bildung selbständig sind (z.B. Mediziner, Architekt, Ingenieur, beratender Betriebswirt oder Wirtschaftswissenschaftler, Software-Entwickler, Fotograf, Künstler).
Praktisch an der EÜR-Software ist, dass Sie sich nicht mit lästigen Excel-Tabellen herumschlagen müssen, sondern immer die Erträge und Aufwendungen im Auge haben. In vielen Buchhaltungsprogrammen ist die EÜR Software bereits vorinstalliert. Wird die Cloud-Lösung Lex-Office als EÜR-Software eingesetzt, können Sie die gesammelten Informationen ganz unkompliziert in das EÜR-System übernehmen oder die Oberfläche mit der Online-Steuererklärungssoftware smartSteuer benutzen und die Informationen einlesen.
Besonders praktisch an einer solchen EÜR-Lösung: Wenn Sie im folgenden Jahr einen größeren Jahresumsatz erreichen, können Sie die Bilanzen auch gleich mit diesem Report aufstellen. Darüber hinaus rechnet das Steueramt für umsatzsteuerpflichtige Gesellschaften, d.h. Gesellschaften, deren Umsätze im vergangenen Jahr höchstens 17.500 EUR betrugen und im laufenden Jahr nicht mehr als EUR 5.000,- betragen werden, im Jahresverlauf mit Voraberklärungen zur Mehrwertsteuer.
Wenn Sie (!) noch nicht mit einer Profi-EÜR-Software zusammenarbeiten wollen, können Sie die EÜR auch mit einer Excel-Vorlage erstellen. Das ist jedoch nur für den Einstieg oder wenn Sie Ihre Buchführung sowieso von einem steuerlichen Berater durchführen ließen. Ein EÜR mit Excel kann dann vervollständigt und zusammen mit Ihren Abrechnungsdaten an Ihren steuerlichen Berater ausgehändigt oder in den Anhang EÜR des Finanzamtes übernommen werden.