Buchhaltung Einnahmen Ausgaben: Rechnungswesen Einnahmen Ausgaben
Übersteigt der Umsatz diese Grenze, ist eine doppelte Buchhaltung erforderlich. Die Ausgaben in der kaufmännischen Buchhaltung sind eine Reduzierung der Finanzanlagen und damit eine Bewegungsgröße. können von den meisten Unternehmen als einfachere Alternative zur doppelten Buchhaltung gewählt werden. Erträge und Aufwendungen im Rechnungswesen. Eine Software zur Führung einer Einnahmen- und Ausgabenbuchhaltung.
Einweihung
Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist besonders geeignet für die Abrechnung von kleinen Unternehmen, Verbänden, Freelancern oder Aufträgen. Die Anlagenkonten werden in der Kontentabelle angelegt. Es wird nur ein einziger Account im Kassabuch (Kasse, Bankkonto, Postkonto….) angelegt; in der Einnahmen-/Ausgabenbuchhaltung gibt es mehrere Accounts (Liquidität, Debitoren, Lieferanten….) und die Accounts mit Debitoren müssen einen Vorzeichen haben.
Sie geben in der Spalte Categories die Positionen für Erträge und Aufwendungen mit zwei Gruppen ein, die noch Teilkonzerne haben können. Sämtliche Rubriken bilden zusammen den Erfolg des operativen Ergebnisses. Es ist wie eine doppelte Buchhaltung:
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Die Ausgaben in der Handelsbuchhaltung sind eine Reduzierung der Finanzanlagen und damit eine Bewegungsgröße. Zusatzbezeichnung ist die Aufnahme. 1] Ausgaben und Einnahmen sind nicht gleichbedeutend mit Zahlungen und Einlagen. Im Finanzwesen hat der Ausdruck „Output“ eine andere Dimension, die nicht mit seiner wirtschaftlichen Relevanz übereinstimmt. Aufwendungen und Ausgaben stimmen nur dann überein, wenn eine Buchung sowohl die Zahlungsmittel als auch die Zahlungsmitteläquivalente einer wirtschaftlichen Einheit ändert.
Der Ausgabeaufwand ist gleich, wenn dem Mittelabfluss eine Aufwandsposition in der Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber steht. Zum Beispiel, wenn Löhne/Gehälter (Personalkosten) an die Mitarbeiter in bar ausbezahlt werden, sind Ausgaben und Ausgaben gleich. Aufwendungen und Aufwendungen sind nicht gleich, wenn z.B. aufgrund von Abnutzung Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen erfolgen; es fallen keine Aufwendungen an.
Die Ausgaben und Einnahmen in der Finanzbuchhaltung korrespondieren haushaltsmäßig mit den von der Geschäftsführung geleisteten oder erhaltenen Zahlungen; sie sind die wesentlichen Steuerungsvariablen in der Finanzbuchhaltung der Staatsbudgets. 7 ] Ausgaben (Staatsausgaben) sind die von den Haushaltsbehörden zu zahlenden Barleistungen, die im Laufe des Haushaltsjahres zu erwarten sind. Die Aufwendungen umfassen Personalaufwendungen, Investitionen, Sozialaufwendungen, Betriebsausgaben oder Zins- und Tilgungszahlungen.
Bei der Finanzbuchhaltung muss zwischen Soll- und Ist-Ausgaben und Einnahmen unterschieden werden, je nachdem, ob der Etat oder der Endetat erstellt wird. Gemäß 11 Abs. 2 BHO[8] muss der Etat alle erwarteten Einnahmen für das Geschäftsjahr und alle erwarteten Ausgaben ausweisen. Es sind die Ausgaben nach Verwendungszweck, die Einnahmen nach dem Grund ihrer Entstehung ( 17 Abs. 1 BHO[9]), außergewöhnlich zweckbestimmte Einnahmen und damit verbundene Ausgaben zu vermerken (§ 17 Abs. 3 BHO).
Der Ausgabenbegriff wirkt im Haushaltsplan wie eine Mittelbindung, d.h. die Behörde, durch die der Gesetzgeber die Regierung ermächtigt, im aktuellen Geschäftsjahr eine Zahlungspflicht zu übernehmen und diese Pflicht durch Ausschüttung von Mitteln zu erfuellen (vgl. 3 Abs. 1, 34 Abs. 2 BHO und die Haushaltsordnung der Bundesländer mit dem gleichen Inhalt).
Die Zieleinnahmen im Haushalt decken in ihrer Summe die vorgeschlagenen Ausgabenbewilligungen (Artikel 110 Absatz 1 S. 1 S. 1 GG, Artikel 2 S. 1, § 8 BHO/LHO). Die Einnahmen und Ausgaben müssen während des Haushaltsjahres regelmässig anfallen und zahlungswirksam sein (Fälligkeitsprinzip; vgl. Haushaltsgrundsätze). Die Schätzung und Verbuchung der Erträge und Aufwendungen erfolgt in der Finanzbuchhaltung nicht nach der ökonomischen Allokation, sondern nach dem Fristigkeitsprinzip (§§ 7, 42 GemHVO).
Cashwirksam heißt, dass sich die Ausgaben bezahlt gemacht haben. Ein Aufwand ist zahlungswirksam, wenn er bis zum Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember) ausfällt. Zahlungstransaktionen, die mit sofortiger Wirkung in bar erfolgen, sind unverzüglich anzubieten und zu verbuchen (§ 7 Abs. 1 und 3 GemHVO). Die Ausgaben werden in Form von Mitteln für Ausgaben des betreffenden Haushaltsjahrs getätigt, Ausgaben, die später zahlungswirksam werden, werden als Verpflichtungsermächtigungen verbucht.
Lediglich bei kommunalen Haushalten ist eine Unterteilung der Einnahmen und Ausgaben in Vermögensbildung und Nichtvermögensbildung bei der Erstellung von Verwaltungs- und Vermögensbildungshaushalten zu beachten. Gemäß 11 Abs. 2 BHO[8] muss der Haushalt alle erwarteten Einnahmen für das Geschäftsjahr und alle erwarteten Ausgaben ausweisen.
Ausgaben sind nach Verwendungszweck zu schätzen ( 17 Abs. 1 BHO[9]), zugewiesene Einnahmen und damit verbundene Ausgaben sind zu ermitteln („§ 17 Abs. 3 BHO“). Auslagen sind nur zu zahlen, wenn sie für die wirtschaftliche und wirtschaftliche Abwicklung notwendig sind (§ 34 Abs. 2 BHO). Die Ausgaben werden für das Jahr, in dem sie getätigt wurden, abgezogen.
Als in diesem Jahr getätigte Ausgaben werden regelmässig anfallende Ausgaben angesehen, die dem Steuerzahler kurz vor oder kurz nach dem Ende des Kalenderjahrs, zu dem er ökonomisch gehört, gezahlt werden. Jede Transaktion, die zu einem Anstieg der finanziellen Vermögenswerte führen kann, wird als Ertrag, jede Transaktion, die zu einem Rückgang der finanziellen Vermögenswerte führen kann, als Aufwand betrachtet.