Abrechnung Gehalt Muster: Gehaltsbeispiel Abrechnung

Differenz zur letzten Abrechnung. Stundenlohn Überstunden Hinweise zur Abrechnung. Die Gehaltsabrechnung ist eine äußerst komplexe Angelegenheit. In der oberen Hälfte der Gehaltsabrechnung finden Sie die Adressdaten Ihres Arbeitgebers und Ihre persönlichen Daten.

Unternehmensvereinbarung zum Bereich der personenbezogenen Datenverarbeitung (PDV)

Personenbezogene Datenverarbeitung (PDV) wird für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, Tarif- und Werkverträgen sowie die Erledigung der in Anhang 1 genannten Verwaltungsaufgaben verwendet. Personenbezogene Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn dies für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses vonnöten ist. Der Verarbeitungszweck ist im Detail zu regeln: die Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich Pensionen, die Umsetzung der Datentransferverordnung DUeVO, DEVO, die Einhaltung anderer gesetzlich, tarifvertraglicher oder betrieblicher Regelungen, der Austausch von Daten mit Kreditinstituten, Sparkassen und anderen Finanzinstituten für die notwendigen Transfers, die Bewertung von Stamm- und Geschäftsdaten soll in einem Anhang geregelt werden, der Teil dieses Betriebsvertrages wird.

Oberstes Prinzip ist das durch die Satzung gewährte Recht des Individuums, über die Weitergabe und Nutzung seiner Personendaten selbst zu entscheiden. Daher ist der Datenschutz der Mitarbeiter vor der missbräuchlichen Nutzung ihrer Personendaten als primäres Anliegen der Verarbeitung personenbezogener Informationen anzusehen. „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen über die unter 3 (4) aufgeführten Personengruppen.

Datenverarbeitung “ bezeichnet die rechnergestützte Datenspeicherung (einschließlich Sammlung und Aufzeichnung), -übermittlung (einschließlich Zugangsgewährung), -bewertung (einschließlich Änderung und Verlinkung sowie Herausgabe einzelner Daten, Verzeichnisse, Statistik usw.) und -entfernung (endgültige physikalische Zerstörung) von personenbezogenen Daten. lokal: sachlich: räumlich: andere personenbezogene Daten, die mit unautom.

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich auf dem in Anhang 2 (Systemkatalog) genannten Datenverarbeitungssystem verarbeitet. Außerdem dürfen die Daten des Systems nicht zur Bearbeitung in fremde Datenbestände übertragen werden. Vor allem werden personenbezogene Daten nicht auf Personalcomputern (PC) verarbeitet. Dieser Vertrag bezieht sich auf alle Mitarbeiter und deren Familienangehörige, auf frühere Mitarbeiter und deren Familienangehörige sowie auf Antragsteller des Unternehmens [….].

Das Speichern von Bewerberdaten ist nicht erlaubt. Im Anhang 3 (Datenkatalog) sind schließlich die für die Zwecke dieser Unternehmensvereinbarung notwendigen Personendaten (Stamm- und Bewegungsdaten) aufgelistet. Weitere persönliche Angaben der Mitarbeiter werden nicht bearbeitet. Name des Datenfelds, Länge des Feldes, Aufbewahrungszweck (erforderlich), ggf. die Geschäftsstellen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, an die die Angaben zur rechtlichen Grundlage und zu den Übermittlungsdaten, Angabe der Formularnummern, in denen die Angaben genutzt werden, Löschfristen oder -vorgänge, aufgrund derer die Angaben automatisiert gelöscht werden sollen.

Die Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb des Unternehmens ist nur im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung erlaubt. Ein regelmäßiger Datentransfer an unternehmensfremde Stellen[&] ist nur im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages erlaubt. Eine Auswertung der personenbezogenen Daten zum Zweck der Leistungs- oder Verhaltenssteuerung ist nur gemäß 7 (3), (4), (5) und (6) erlaubt.

Personenbezogene Mitarbeiterdaten sind nicht mit solchen verknüpft, die als Nebenprodukte des Arbeitsablaufs entstehen oder aus solchen gewonnen werden können (z.B. aus Protokolldateien, aus Betreiberstatistiken, aus der Nutzung von Codes usw.). Eine Auflistung der im Sinne dieser Unternehmensvereinbarung notwendigen Bewertungen finden Sie schließlich in Anhang 4 (Bewertungskatalog).

Anhang 4 enthält die folgenden Informationen für alle Auswertungen: Formularnummer, Bezeichnung der Auswertung/des Programmes, kurze Beschreibung, Verwendungszweck (erforderlich), ggf. die Orte innerhalb und außerhalb des Unternehmens, an die die Bewertungen weitergeleitet werden, unter Angabe der rechtlichen Grundlagen, der bei der Bewertung verwendeten Informationen, der Auswertungsform (Listenbild etc.), des Auswertungszeitpunktes.

Die Verwendung von Reportgeneratoren, Query-Sprachen oder ähnlicher Softwarepakete einschließlich der zugehörigen Betriebssystemmodule oder der betriebssystembezogenen Programme des Computers, auf dem die PDV stattfindet, ist im Rahmen dieser Unternehmensvereinbarung nicht zulässig. Das Unternehmen [….] garantiert, dass die persönlichen Angaben der Mitarbeiter vollständig vor Mißbrauch geschützt sind. Die Bearbeitung personenbezogener Informationen ist beleidigend, wenn sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder diese Unternehmensvereinbarung verstoßen.

Das Zugriffsrecht auf die persönlichen Angaben wird organisiert und programmatisch überprüft. Ein vollständiges Logbuch aller Auswertungen, Datenübertragungen und -zugriffe (inkl. Versuche) wird automatisiert mitgeneriert. Es soll sich jedoch auf die Interessen der korrekten Umsetzung der Lohnbuchhaltung und des Schutzes der Privatsphäre beschränk. Sicherheitstechnische Maßnahmen gewährleisten die Erfüllung der Vorschriften dieser Unternehmensvereinbarung über die Festlegung, Verlinkung, Auswertung und den Zugang.

Eine Einsichtnahme in personenbezogene Informationen über Bausteine des Betriebsystems (Lesen, Verändern, Verlinken oder Auswerten) ist nicht gestattet. Von[….] bekommt jeder Mitarbeiter/Auszubildende eine komplette Liste aller in einer verständlichen und kostenlosen Weise hinterlegten persönlichen Angaben. Anschließend bekommt jeder Mitarbeiter/Auszubildende eine aktualisierte Liste aller einmal im Jahr erfassten persönlichen Angaben [….].

Rechtswidrig aufbewahrte Informationen müssen gelöscht werden. Fehlerhafte Angaben müssen korrigiert werden. Falls der Auftraggeber die Korrektheit der einzelnen Angaben nicht nachweist, müssen diese gelöscht werden. Der Adressat der personenbezogenen Informationen muss über diese Veränderungen informiert werden. Bei einmaligen oder unregelmäßigen Datenübertragungen ist der betreffende Mitarbeiter vorher zu unterrichten. Persönliche Angaben von ausgeschiedenen Mitarbeitern[&] müssen einmal ausdruckt werden.

Danach werden alle nicht für die Schadensberechnung benötigten Angaben physisch gelöscht 1). Frühere Mitarbeiter sollen sofort nach der endgültigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Angaben, längstens jedoch drei Monate nach dem Verlassen des Arbeitsverhältnisses, eine komplette Auflistung aller sie betreffenden personenbezogenen Angaben bekommen und auch nach der endgültigen Verarbeitung, einschließlich des Beweises der Rechtmässigkeit, weiterverarbeitet werden.

Im Falle der Weiterverarbeitung personenbezogener Informationen nach der endgültigen Abrechnung nach Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses wird der Betreffende innerhalb eines Monates über Anlass, Form und Geltungsbereich unterrichtet und ihm gegebenenfalls eine aktuelle Auflistung der über ihn hinterlegten Informationen zugehen.

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