Lohnsteueranmeldung: Einkommensteueranmeldung
Umstellung der Lohnsteueranmeldung durch das Finanzamt. Mit diesem Bericht wird die monatliche Einkommensteuererklärung erstellt. Es wird für jede lohnsteuerpflichtige Betriebsstätte eine Anmeldung erstellt. Elektronische Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteueranmeldung. Die Lohnsteuer ist eine sogenannte direkte Steuer.
Einkommenssteuermuster
Der Mustervordruck für die Lohnsteueranmeldung ab Jänner 2018 wurde nach § 51 Abs. 4 Satz 1 Nr. d) EStG festgelegt. Der Mustervordruck und die „Übersicht über die verschiedenen Wertansätze im Einkommensteuerantrag 2018“ werden veröffentlicht. Der Mustervordruck ist auch für die Auslegung von Formularen, die mit Datenverarbeitungsgeräten erstellt wurden, ausschlaggebend (vgl. BMF-Schreiben vom 04.04.2012, S. 522).
Im Gegensatz zum Musterformular muss in den Elektronikformularen neben der Codenummer 23 ein freies Textfeld für die entsprechende Information vorgesehen werden (weitere Infos unter www.elster.de).“.
Lohnsteueranmeldung für Privatpersonen und Unternehmensgruppen | Persönliche Büroprämie à Privatpersonen
Für jede einkommensteuerpflichtige Betriebsstätte muss der Unternehmer dem Betriebsstätten-Steueramt sowohl die von ihm abgeführte Einkommensteuer als auch die auf seine Kosten erhobenen Abgeltungssteuern melden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Lohnabgabe handelt oder ob die Lohnabgabe erstattet wird. Erst wenn die Mitarbeiter, für die die Einkommensteuer einbehalten oder übernommen werden soll, nicht mehr angestellt sind und das Steueramt benachrichtigt wird, besteht die Pflicht zur Vorlage von weiteren Einkommensteueranmeldungen.
Von der Lohnsteuerpflicht kann der Unternehmer freigestellt werden, wenn er nur Mitarbeiter einstellt, für die er nur die Pauschalsteuer von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale zahlt. Die Registrierung und Zahlung der Lohnabgabe ist in 41a StG in Verbindung mit V. m. 149 AO festgelegt.
Der Mustervordruck für den Einkommensteuerantrag 2018 wurde im BMF-Schreiben vom 6.9. 2017, IV C 5 – S 2533/17/10001, UStBl 2017 I S. 1295 veröffentlicht. In der Einkommensteueranmeldung ist besonders hervorzuheben, wie viel Einkommensteuer während der Anmeldefrist einbehalten oder abgeführt werden soll. Wurde die Lohntarifsteuer während der Anmeldefrist weder einbehalten noch vom Auftraggeber akzeptiert, so liegt der Gehalt der Lohnsteueranmeldung in der Meldung dieser Tatsachen.
Für die Pauschalversteuerung von Zeitarbeitnehmern und Teilzeitbeschäftigten[2] ist nur die vom Unternehmer berechnete Pauschallohnsteuer in Höhe von 5%, 20% oder 25% des Lohnes anzugeben und zu zahlen. Bei Minijobbern muss die Lohnabgabe, die zum Pauschalsatz von 2% des Lohnes abgerechnet wird, bei der Minijob-Zentrale angemeldet und an diese abgeführt werden.
Auf die deklarierte Einkommensteuer kann der Unternehmer das gezahlte Erziehungsgeld (gilt nur für die öffentlichen Arbeitgeber) einbehalten. Der Einkommenssteuerbescheid muss innerhalb von zehn Tagen nach dem Ende der Einkommenssteuerregistrierungsfrist eingereicht werden. Diese Periode basiert auf der für das vergangene Jahr zu zahlenden Einkommensteuer.
Der Meldezeitraum ist: der Monat, wenn die für das vorhergehende Jahr zu zahlende Einkommensteuer mehr als EUR 5000 beträgt; das Kalenderquartal, wenn die für das vorhergehende Jahr zu zahlende Einkommensteuer mehr als EUR 1.080, aber nicht mehr als EUR 5000 beträgt; die Höhe der von allen Arbeitnehmern ohne Kindergeldkürzung und ohne Abzug der vom Schiffseigner einzubehaltenden Einkommensteuer ist maßgeblich für die Festsetzung der Meldefrist.
Die deklarierte Einkommensteuer muss der Unternehmer am selben Tag, an dem die Einkommensteuer deklariert werden muss, in einem einzigen Satz an das örtliche Finanzamt zahlen. Ohne Zustimmung des Finanzamtes darf die Lohnerhöhung nicht in mehreren Raten gezahlt werden. Ein Aufschub ist nicht erlaubt, da der Auftraggeber treuhänderisch tätig ist. Im Falle einer verspäteten Lohnzahlung….