Insolvenz Erklärung: Konkurserklärung
Erläuterung der Insolvenz | Definition, Ursachen, Beispiele für Schiffsfonds und Bedeutung für den Anleger. Die Insolvenz steht für die Insolvenz von Privatpersonen und Unternehmen. Pfändung der Löhne) werden nach der Insolvenzerklärung (Privatkonkurs) ausgesetzt. Grundsätzlich ist die Insolvenz dem Konkurs sehr ähnlich. Unter Konkurs versteht man das Verfahren, das im Falle der Zahlungsfähigkeit oder Insolvenz eines Schuldners stattfindet.
? Insolvenz – einfach definiert & erklärt “ Enzyklopädie
Kurzgesagt & simpel erklärt: Private oder Firmen müssen Insolvenzantrag stellen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, aktuelle Ansprüche zu adressieren. Nach Eintritt der Insolvenz dürfen keine neuen Vertragsabschlüsse getätigt werden. Konkurs heißt Konkurs. Dies ist immer dann gegeben, wenn ein Zahlungspflichtiger seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Im Regelfall ist im Rahmen von Firmen von Insolvenz zu reden.
Die Insolvenz tritt im geschäftlichen Bereich in der Regel unter folgenden Umständen ein: Insolvenz: Das Untenehmen kann seinen Zahlungspflichten nicht mehr gerecht werden, weil die notwendige Liquidität ausbleibt. Überverschuldung: Bevorstehende Zahlungsunfähigkeit: Falls der Zahlungspflichtige bereits weiss, dass er seinen Zahlungspflichten zum Fälligkeitszeitpunkt nicht nachkommt, ist auch die Insolvenz zu berücksichtigen.
Welche rechtlichen Gründe für eine Insolvenz bestehen können, ist immer abhängig von der Unternehmensart. Im Falle von Privatpersonen (Einzelunternehmer, Vollkaufmann), GmbH und GmbH ist nur die Insolvenz ein Zahlungsausfall. Bei Körperschaften kann die Überverschuldung auch zur Insolvenz führen. Wenn die Gesellschaft oder die Geschäftsleitung den Insolvenzfall festgestellt hat, muss das Verfahren eröffnet werden.
Wird der Insolvenzantrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Insolvenz gestellt, kann der Geschäftsführende Direktor unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich verfolgt werden. Die unmittelbare Konsequenz der Insolvenz ist, dass das Untenehmen keine wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausübt. Für eine eventuelle Liquidation der Gesellschaft wird sofort ein Konkursverwalter bestellt.
Es wird zunächst einmal der Versuch unternommen, das Geschäft weiterzuführen. Führt diese Maßnahme nicht zum gewünschten Ergebnis, veräußert der Konkursverwalter das gesamte Unternehmensvermögen. Der Sachwalter erfüllt dann die Forderungen der Kreditgeber aus der daraus resultierenden Konkursmasse. Diese können in der Regel nicht in vollem Umfang erfüllt werden, so dass jeder Kreditgeber nur einen Teil des Erlöses erlangt.
Insolvenzabwicklung – kurz und prägnant erläutert!
Wer den Ausdruck „Insolvenzverfahren“ suchte, stieß vermutlich auf einige sehr komplizierte Auskünfte. Dies ist natürlich darauf zurückzuführen, dass alle Vorschriften zum Konkursverfahren im Konkursrecht verankert sind und alles in Ordnung sein sollte. Nach der Insolvenz endlich verschuldungsfrei! Gerade für die betroffenen Debitoren, die sich früher oder später mit dem Problem auseinandersetzen müssen, ist dieser Paragraphendschungel keine Erleichterung.
Deshalb haben wir die wirklich wichtigsten Hinweise zum Thema Insolvenz für Konsumenten zusammengestellt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, insolventen oder überverschuldeten Verbrauchern zu einer Schuldentilgung zu verhelfen und ihnen damit einen neuen ökonomischen Start zu ermöglichen. Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss sich der Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich mit seinen Schuldnern kümmern.
Schlägt dieser Schuldentilgungsplan fehl, weil nicht alle Kreditgeber dem Vorhaben zustimmten, kann der Entwurf mit Unterstützung des Gerichtes erzwungen werden. Wenn nicht alle Kreditgeber dem Vorhaben zugestimmt haben, kann das Schiedsgericht die Einwilligung der Kreditgeber ablösen, wenn mehr als 50% der Kreditgeber dem Vorhaben zustimmen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt nur, wenn der Vergleichsversuch fehlschlägt.
Hinweis: Vor der Verfahrenseröffnung muss der Gläubiger den Nachweis erbringen, dass er einen außergerichtlichen Vergleich angestrebt hat. Die Phase des guten Verhaltens fängt mit der Insolvenzeröffnung an. In der Phase des guten Verhaltens zahlt der Debitor so viele Forderungen wie möglich ab. Darüber hinaus gibt es weitere Pflichten, die der Debitor zu erfüllen hat. Das Konkursverfahren wird mit der Phase des guten Verhaltens abgeschlossen.
Das Ende dieser Periode ist abhängig vom Debitor. Im Regelfall beträgt die Dauer der Good-Conduct-Phase sechs Jahre. Hat jedoch der Zahlungspflichtige nach drei Jahren 35 Prozent der Schuld getilgt und die Kosten des Verfahrens tragen können, so ist die gute Verhaltensphase beendet. Konnte der Gläubiger die Kosten des Verfahrens tragen, erlischt die Frist des guten Verhaltens nach fünf Jahren.
Nach Abschluss der guten Verhaltensphase und des Konkursverfahrens steht die restliche Entschuldung an! Dadurch werden die Restschulden des Schuldners aufgehoben und einem Neustart steht nichts mehr im Weg!