însolvenz Bekanntmachungen: Insolvenzmeldungen

Ankündigungen im Insolvenzverfahren auch im Internet zu machen. Dieser Begriff umfasst unter anderem Offenlegungspflichten und Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungen zum Zeitpunkt der Beantragung des Insolvenzverfahrens werden von jedem Insolvenzgericht veröffentlicht.

Grundkenntnisse der Insolvenz: Der schnelle Eintritt in die Insolvenzvorbeugung und…. – Bernd Heesen, Vinzenz Wieser-Linhart

ist Teilhaber einer der „Big Four“ Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirmen. Er ist heute Managing Director der International Leadership Academy Berlin ( „IFAK-BGL“), die Schulungen zu speziellen Fragen der Rechnungslegung durchführt, und Eigentümer von ABH Partners in München, einem Unternehmen, das unter anderem die im vorliegenden Band vorgestellten Auswertungen im Auftrag von Unternehmen aller Branchen durchführt.

Seine berufliche Laufbahn umfasste Tätigkeiten im Sektor der erneuerbaren Energie und in der Finanzholdinggesellschaft eines internationalen Stahlunternehmens. Er ist heute selbständiger Gutachter in den Gebieten Finanzen, Insolvenzvorsorge, Investmentmanagement und Risk Management.

79 IO (Insolvenzgesetz), Bekanntgabe der Löschung des Konkursverfahrens

Ist die Entscheidung zur Insolvenzeröffnung nach einer Beschwerde rechtsverbindlich geändert worden, so wird dies in gleicher Art und Weise veröffentlicht wie die Insolvenzeröffnung. Abweichend von den 75 und 78 sind die zuständigen Organe und Einrichtungen über die Einstellung der Wirkung der Eröffnung zu unterrichten.

Im Gegenzug wird vereinbart, dass die Hinweise auf die Insolvenzeröffnung und die nach § 77 erfolgte Aufnahme in den Insolvenzantrag gestrichen und alle die Verfügungsfreiheit des Zahlungspflichtigen einschränkenden Massnahmen aufhoben werden. Hier können Sie eine Anfrage zu 79 IO einreichen.

Zahlungsunfähigkeit und Zwangsversteigerung

Die Eröffnungsanweisung wird in einer Zeitung und in Auszügen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 2Es wird dem Zahlungspflichtigen und dem vom Richter ernannten Sachwalter zugestellt. Der Eröffnungsbeschluss ist zu richten an folgende Stellen: I. die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkerkammer, II. die Zustellpost, falls die Lieferungen nur beim Insolvenzverwalter eingehen sollen, III. die Kreditanstalten des Zahlungspflichtigen, IV. die Registerbehörde mit dem Antrag auf Eintrag in das Vollstreckungsregister, sofern die Gesellschaft oder das Vermögen oder das Bauwerk des Zahlungspflichtigen in ein Verzeichnis aufgenommen ist.

Die Eröffnungsentscheidung hat der Insolvenzverwalter denjenigen zu übermitteln, die bis zum Ende der Eintragungsfrist erfahren, dass ihnen Ansprüche oder andere Rechte gegen den Zahlungspflichtigen zustehen oder dass sie zur Zahlung an den Zahlungspflichtigen gezwungen sind.

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