Inkassobüro Eröffnen Voraussetzungen: Offene Voraussetzungen für Inkassobüro

Das Inkassobüro kann sofort ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen, wenn die Voraussetzungen für ein seriöses Inkassobüro erfüllt sind. Pharmazeuten mit Sondergenehmigung zur Eröffnung einer Apotheke. Aus dem Beitrag ergeben sich die regulären Voraussetzungen für die Anmeldung. Mahnwesen durch Unternehmen, Anwälte oder Inkassobüros.

Betätigungsfeld

Das Tätigkeitsfeld eines Inkassobüros ist in 118 Gewerbeordnung 1994 in der Fassung von 2002 wie folgt festgelegt: 118 (1) Für die Eintreibung von Drittforderungen ist eine Gewerbeerlaubnis für den Handel mit Inkassobüros erforderlich ( 94Z36). Der Gewerbetreibende ist nicht befugt, die Forderung vor Gericht einzuziehen oder sich abgetreten zu geben, auch wenn die Übertragung nur zu Inkassozwecken erfolgt.

Abwicklungsberechtigte Gewerbetreibende sind zur Eintreibung einer externen Forderungen, die dem Ausgleich eines vertragswidrigen Verlustes dienen ( 1295 ABGB), nur befugt, wenn diese Forderungen unstreitig sind. Bei dem Inkassobüro handelt es sich um ein reguliertes Geschäft, dessen Durchführung nur mit einer entsprechenden Qualifikation möglich ist.

Sie können die Bedingungen für den Zugang zum Handel im Einzelnen unter diesem Punkt lesen. Weitere Auskünfte über die Anerkennung von Praktika und die entsprechende Schulung erteilt die Fachgruppe (siehe „Wir über uns“). Detailliertere Angaben zur Untersuchung und Unterstützung bei der Anmeldung von Unternehmen können bei den Fachkreisen angefordert werden (siehe „Wir präsentieren uns“).

Kollektionsschulung für Fachkunden

So werden Sie ein Inkasso-Unternehmen? Für die Gründung eines Inkassounternehmens in Deutschland oder die Umwandlung in ein Inkasso-Unternehmen müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Voraussetzung für die Anmeldung ist: In den §§ 11 und 12 Abs. 3 RDG sind Form und Geltungsbereich der jeweils geforderten Theorie- und Praxiskenntnisse sowie deren Nachweise festgelegt.

Rechtspersonen/z.B. Kapitalgesellschaften, GmbHs, Vereine,….) und Firmen ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. Personengesellschaften, Kollektivgesellschaften,….) müssen zumindest eine physische Persönlichkeit bestellen, die die Voraussetzungen des 12 Abs. 1 und 2 RDG erfülle. Sie muss im Betrieb fest angestellt sein, weisungsungebunden und weisungsgebunden in allen Fragen der Rechtsberatung der Firma tätig sein und zur Außenvertretung befugt sein (§ 12 Abs. 4 RDG).

Zum Thema 2: Die theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet der Inkasso-Dienstleistungen nach dem Gesetz über Rechtsdienstleistungen werden in der Regel durch eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines Expertenlehrgangs nachweisen. Das nach dem Gesetz über die Rechtsdienstleistungen geforderte Praxiswissen wird in der Regel mit Arbeitszeugnissen und anderen Bescheinigungen über die vorherige Praxistätigkeit der zu registrierenden Personen belegt.

Das Praktikum muss eine Mindestdauer von zwei Jahren haben. Zum Thema 3: Hochschulabsolventen und Mandanten des Deutsches Sachkunde Zentrum bekommen besondere Konditionen für die Berufshaftpflichtversicherung bei einem großen Versicherer in Deutschland.

Categories
NULL

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert