Dauer Insolvenz: Insolvenzdauer
Theoretische und empirische Analyse der Ursachen anhand der Insolvenzpläne von Heike Rindfleisch. Angefangen bei der Anmeldung Ihrer Forderungen über die Prüfung Ihrer Ansprüche bis hin zur Zahlung der Insolvenzgebühr.
Die Dauer der Privat- und Unternehmensinsolvenz
Die Definition aller insolvenzrelevanten Begrifflichkeiten sowie die mögliche Insolvenzursache und der genaue Ablauf des Verfahrens werden in Deutschland durch die Insolvenzverordnung (InsO) festgelegt. Man unterscheidet zwischen Unternehmensinsolvenz (Insolvenz von Rechtspersonen wie Firmen oder Körperschaften) und privater Insolvenz (Insolvenz von Naturpersonen wie z. B. Einzelpersonen oder Haushalten).
Insolvenzvorstufen sind als temporäre Insolvenz und Insolvenzgefahr zu bezeichnen. Letzter Vorläufer der Insolvenz ist die Überverschuldung, d.h. die Gesamtsumme aller Schulden überschreitet das bestehende Insolvenzmasse. Privatpersoneninsolvenzen und Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2010 im Vergleich: Konkurse sind ein wichtiges Indiz für die wirtschaftliche Situation.
Konkurse in Europa: Die Zahl der Konkurse in Europa ist um 1,4% gesunken: Die westeuropäische Volkswirtschaft ist gut aus der Krisensituation heraus…. Neuwagenkauf trotz Privatinsolvenz: Die private Insolvenz, auch Konsuminsolvenz genannt, gibt Privaten eine…. Die Dauer eines Schufa-Eintrags bei Privatinsolvenz: Ein Schufa-Eintrag ist eine Negativinformation über die Bonität….
Im Falle einer Betriebsinsolvenz sind die juristischen Personen rechtlich dazu angehalten, so rasch wie möglich (innerhalb von drei Monaten nach Festsetzung der Insolvenz) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. 3. Das folgende Konkursverfahren soll so vielen Gläubigern wie möglich gerecht werden, für die der beauftragte Konkursverwalter das gesamte Vollstreckungsverfahren vornimmt. Eine Firmeninsolvenz kann mehrere Jahre dauern, die im Durchschnitt zwischen vier und acht Jahren liegen.
Im Falle einer privaten Insolvenz gibt es keine rechtliche Verpflichtung, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. 2. Bei überschuldeten Privaten ist es jedoch sinnvoll, das vom Bundesgesetzgeber eingerichtete Insolvenzverfahren zu beanspruchen und zu erwirken. Ziel ist die Befreiung der Restschuld, die bei Eröffnung des Konkursverfahrens angemeldet wird und nach längstens sechs Jahren eintritt.
Verkürzung der Dauer des Verfahrens – Grundvoraussetzungen
Ist der außergerichtliche, einvernehmliche Vergleichsversuch mit den Kreditgebern (auch außergerichtliche Vergleichsverfahren genannt) fehlgeschlagen, kann ein Insolvenzantrag (Privatinsolvenz) beim jeweils sachlich zuständigen Gericht eingereicht werden. Anmerkung: Im Falle einer Insolvenz ist jedoch kein Versuch einer Vereinbarung erforderlich. Das Verfahren kann bis zu einem Jahr dauern, da das Gericht in Ausnahmefällen zunächst das eigentliche Versagen des aussergerichtlichen Vergleichsverfahrens und die Möglichkeiten einer richterlichen Vereinbarung mit den Schuldnern abklärt.
Auch mit der Insolvenzeröffnung der Verbraucher wird die Phase des guten Verhaltens (auch „good conduct period“ genannt) eingeleitet, die in der Regel sechs Jahre anhält. Auf die Dauer des guten Verhaltens folgt die Tilgung der Restschuld, wenn der Zahlungspflichtige während der Dauer des guten Verhaltens bestimmten Verpflichtungen nachkommt. Bei allen seit dem 01.07.2014 eingeleiteten Konsumenteninsolvenzverfahren gibt es die Option, die Dauer der Good -Conduct-Phase zu kürzen.
Falls der Gläubiger in den ersten drei Jahren 35 v. H. der Forderungen des Gläubigers und alle Prozesskosten (= Gerichtskosten und Entschädigung des Insolvenzverwalters) bezahlt hat, kann er eine Kürzung der Wohlverhaltensfrist auf drei Jahre beantrag. Die Kürzung auf fünf Jahre ist möglich, wenn in diesem Zeitraum nur die Gesamtkosten des Verfahrens vom Zahlungspflichtigen getragen werden können.
Eine Verkürzung des Verfahrens kann auch außerhalb dieser Fristen durch ein so genanntes Plan-Insolvenzverfahren erfolgen.